Änderung des Thüringer Waldgesetzes tritt in Kraft
Nach heftigem Widerstand
Das generelle Verbot von Windkraftanlagen im Wald wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.09.2022 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verbotsregelung in § 10 Absatz 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes für nichtig erklärt hatte, wurde ein Gesetzentwurf von der FDP-Gruppe im Thüringer Landtag vorgelegt.
Dieser wurde nun von der Opposition im Landtag unverändert verabschiedet.
Das neue Gesetz enthält selbstverständlich nicht mehr das verfassungswidrige Verbot von Windkraftanlagen im Wald.
Eine Regelung, die auf den ersten Blick unscheinbar erscheint: Die Gesetzesbegründung erwähnt die Notwendigkeit, heimische Agrarflächen aufgrund von Lieferkettenproblemen und den Folgen des Ukraine-Krieges zu erhalten.
Daraus lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:
- Ausgleichsaufforstung ist nicht auf landwirtschaftlichen Flächen gestattet - „Die Ausgleichsaufforstung soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden“.
- Die Ausgleichspflicht gemäß Waldgesetz gilt auch für Windenergievorhaben auf Kahlschlags- oder vom Borkenkäfer befallenen Flächen.
- § 10 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG erlaubt im Ausnahmefall die Aufforstung von landwirtschaftlichen Grenzflächen zur Waldumwandlung.
- Wenn Ausgleichsaufforstungen auf landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen nicht erlaubt sind, könnte es schwer sein, genügend Flächen für diese Zwecke zu finden. Selbst ehemalige Agrarflächen oder versiegelte Betriebsflächen sind davon ausgeschlossen.
Den Angaben zufolge soll das Gesetz im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt am 22. Februar 2024 verkündet werden.
Quellen:
https://www.welt.de/regionales/thueringen/article249962562/Waldgesetz-kann-in-Kraft-treten-Bedenken-bleiben.html
https://www.prometheus-recht.de/aenderung-des-thueringer-waldgesetz-beschlossen/
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/article241598074/Praesidentin-fertigt-umstrittenes-Thueringer-Waldgesetz-aus.html