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Vor dem Infoabend des Projektierers: so bereitet ihr euch vor

Ein Projektierer lädt zur „Projektvorstellung“ ein. Was ihr vorher über Firma, Gebiet und Zahlen wissen solltet, wie ihr Fragen und Rollen verteilt und was nach dem Abend zu tun ist.

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Anleitung Aufwand: mittel 1 bis 2 Wochen Vorlauf 2–3 Personen
Herausgeber
Windwiderstand Südwestthüringen
Datum
20.10.2026

Wenn ein Projektierer in ein Vorranggebiet einlädt, sitzen auf dem Podium Leute, die solche Abende jede Woche machen. Im Saal sitzen Eigentümer, Anwohner und Gemeinderäte, für die es meist das erste Mal ist. Dieser Leitfaden gleicht das ein Stück aus. Er richtet sich an Mitglieder des Bündnisses, die zu so einem Termin gehen, ob als Eingeladene oder als Zuhörer.

Der Leitfaden ergänzt das Handout „Zehn Fragen an den Projektierer“. Das Handout ist für die Eigentümer im Saal gedacht. Dieser Leitfaden ist für euch: Was ihr vorher nachschlagt, welche Zahlen ihr im Kopf habt, wie ihr euch den Abend aufteilt und was danach passiert.

Hintergrund zu Pacht, Rückbau, Insolvenz und Grundbuch steht im Beitrag Pachtvertrag für ein Windrad? Diese Risiken werden Ihnen vorher selten erklärt. Wer tiefer einsteigen will: Vernunftkraft Thüringen hat im Juni 2026 eine 22-seitige Broschüre zum Pachtvertrag mit Checkliste veröffentlicht (thlemv.de).

Der Leitfaden ist aus den ersten Terminen im Raum Hildburghausen entstanden. Wenn bei euch etwas anders lief oder ein Punkt fehlt, schreibt uns, dann ergänzen wir ihn.

Das brauchst du

  • Die Einladung des Projektierers (Flyer, Brief oder Aushang) als Foto oder Scan
  • Den Gebietssteckbrief von windwiderstand.de zum betroffenen Vorranggebiet, ausgedruckt
  • Das Handout „Zehn Fragen an den Projektierer“, 30 bis 50 Exemplare, schwarzweiß reicht
  • Eine Seite mit euren vorbereiteten Fragen und der Zahlenbox
  • Zwei bis drei Personen: eine fragt, eine schreibt mit, eine verteilt und sammelt Kontakte
  • Block, Stift, Handy mit vollem Akku für Fotos von Folien und Plänen
  • Eine Liste zum Eintragen für Leute, die in Kontakt bleiben wollen

So geht's, Schritt für Schritt

  1. 1

    Einladung lesen: wer lädt wen wozu ein (sobald die Einladung da ist)

    Lest die Einladung zweimal. Drei Dinge stehen fast immer zwischen den Zeilen:

    • Wer einlädt. Oft eine Projektgesellschaft mit Ortsnamen im Firmennamen, nicht die Firma, die ihr aus der Presse kennt. Merkt euch den exakten Namen samt Rechtsform (GmbH, GmbH & Co. KG).
    • Wer eingeladen ist. „Grundstückseigentümer im Bereich …“ heißt Pachtverteilung, es geht um Unterschriften. „Alle interessierten Bürger“ heißt Akzeptanzveranstaltung, es geht um Stimmung. Beides braucht eine andere Vorbereitung.
    • Welches Gebiet. Steht die W-Nummer nicht drauf, findet ihr sie über die genannten Flurstücke oder Orte im Gebietssteckbrief auf windwiderstand.de.

    Schickt die Einladung sofort an das Bündnis über das Kontaktformular. Wir sammeln, wer wo einlädt, und können euch Material zum Gebiet zuschicken.

  2. 2

    Den Projektierer nachschlagen (1 Woche vorher)

    Eine Stunde Recherche, und ihr wisst mehr über die Firma als die meisten im Saal.

    • Handelsregister (handelsregister.de, kostenlos): Gründungsdatum, Stammkapital, Geschäftsführer, Gesellschafter. Eine Projektgesellschaft mit 25.000 Euro Stammkapital, gegründet vor einem Jahr, ist die Regel. Das ist kein Vorwurf, aber genau das ist der Vertragspartner, der 30 Jahre lang zahlen und am Ende zurückbauen soll.
    • Mutterkonzern und Beteiligungen. Wem gehört die Projektgesellschaft? Beispiel aus Reurieth: KB Renewables ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Koehler Renewable Energy (80 Prozent) und CMB Energy (20 Prozent), gegründet im April 2025, mit dem Ziel von einem Gigawatt bis 2030. Solche Angaben stehen in Pressemitteilungen der Firmen selbst.
    • Referenzen. Wie viele Anlagen hat die Firma gebaut, wie viele betreibt sie selbst, wie viele hat sie nach der Genehmigung verkauft? Das Marktstammdatenregister listet alle Anlagen mit Betreiber.
    • Steckbrief-Feld „Investor“. Im Gebietssteckbrief auf windwiderstand.de tragen wir ein, welcher Projektierer sich für ein Gebiet interessiert. Steht da eine andere Firma als auf der Einladung, ist das selbst schon eine Frage für den Abend.

    Schreibt euch drei Fakten auf, die ihr sicher belegen könnt. Mehr braucht ihr nicht.

  3. 3

    Das Gebiet kennen: Steckbrief, Planungsstand, Genehmigungen (1 Woche vorher)

    Zieht den Gebietssteckbrief von windwiderstand.de. Dort stehen Fläche, Abstände zu Orten, Schutzgebiete, die Kritikpunkte aus den Stellungnahmen und der Planungsstand.

    Ein Punkt, den die meisten nicht wissen: Seit Februar 2023 erlaubt § 245e Absatz 4 BauGB, dass Anlagen in einem Entwurfsgebiet genehmigt werden, bevor der Regionalplan beschlossen ist. Voraussetzung ist nur, dass der Entwurf die Beteiligung durchlaufen hat und das Vorhaben den künftigen Ausweisungen entspricht. In Nordthüringen ist so seit 2023 der Großteil der neuen Anlagen außerhalb des alten Plans entstanden, mit Bescheid, nicht als Wildwuchs. Wenn der Projektierer also sagt, der Plan sei ja noch gar nicht fertig, dann stimmt das. Es hindert ihn nur nicht am Antrag.

    Prüft deshalb im UVP-Portal und über das Landratsamt, ob für das Gebiet schon ein Genehmigungsantrag nach BImSchG läuft. Falls ja, ändert das den Charakter des Abends: Dann wird nicht mehr gefragt, ob, sondern wer unterschreibt.

  4. 4

    Die Zahlen im Kopf haben (einige Tage vorher)

    Am Abend werden Zahlen genannt, die niemand nachprüfen kann. Haltet eure eigenen dagegen, mit Quelle:

    • Boden: Ein Hektar Acker kostete in Thüringen 2024 im Kauf rund 12.700 Euro, Grünland 6.900 Euro (Thüringer Landesamt für Statistik).
    • Pacht: je Anlage und Jahr 50.000 bis über 100.000 Euro (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Marktberichte). Der Betreiber könnte das Land also kaufen. Er tut es nicht, weil mit dem Eigentum Rückbau, Haftung und Insolvenzrisiko kämen.
    • Rückbau: Behörden setzen 120.000 bis 440.000 Euro je Anlage an, Gutachten mit vollständigem Fundamentrückbau kommen auf 0,9 bis 1,5 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz stellte 2024 fest, dass die Sicherheiten den vollständigen Rückbau meist nicht deckten.
    • Thüringer Rückbauerlass (August 2025): mindestens 6,5 Prozent der Investitionssumme als Sicherheit, Fundament komplett raus. Das ist ein Erlass, kein Gesetz. Er bindet die Verwaltung, kann jederzeit geändert werden, und die Sicherheit schützt die Behörde, nicht den Eigentümer.
    • Erbschaftsteuer: Seit den Ländererlassen vom 6. März 2024 gilt die Standortfläche als Grundvermögen. Bewertet wird die Pacht mal Kapitalisierungsfaktor über die Restlaufzeit. Beispiel: 100.000 Euro Pacht, 20 Jahre Restlaufzeit, rund 1,15 Millionen Euro Steuerwert.
    • Gemeindegeld: Die 0,2 Cent je Kilowattstunde nach § 6 EEG sind eine freiwillige Zahlung des Betreibers an die Gemeinde, kein Anspruch. Gewerbesteuer fällt in den ersten Jahren wegen der Abschreibungen oft kaum an.

    Die Zahlenbox steht auch oben auf dem Handout. Nehmt sie als Spickzettel mit.

  5. 5

    Die Standardsätze kennen und wissen, was dran ist (einige Tage vorher)

    Diese Sätze fallen fast auf jedem Infoabend. Überlegt euch vorher eure Nachfrage dazu.

    „Die Anlagen kommen sowieso, besser mit uns als mit jemand anderem.“ Nachfrage: Welche Genehmigung liegt vor, welcher Antrag ist gestellt? Ohne Pachtvertrag kann niemand bauen. Die Entscheidung liegt beim Eigentümer, nicht beim Gesetz.

    „Der Rückbau ist vollständig abgesichert.“ Nachfrage: Wie hoch ist die Sicherheit je Anlage, wer ist Begünstigter, und bekommt der Eigentümer eine eigene Bankbürgschaft zu seinen Gunsten? Die Sicherheit gegenüber dem Landratsamt hilft dem Eigentümer im Streitfall nicht.

    „Das ist ein Standardvertrag, den unterschreiben alle so.“ Nachfrage: Wer trägt die Kosten einer anwaltlichen Prüfung, und wie lange ist das Angebot gültig? Ein seriöser Projektierer räumt Wochen ein und zahlt die Prüfung. Druck mit Fristen ist ein Warnsignal.

    „Die Gemeinde profitiert über Gewerbesteuer und Bürgerbeteiligung.“ Nachfrage: Welcher Betrag ist vertraglich zugesagt, ab wann, und was passiert bei Verkauf der Projektgesellschaft? Freiwillige Zusagen gehen beim Betreiberwechsel verloren, wenn sie nicht im Vertrag stehen.

    „Wir bleiben Ihr Ansprechpartner.“ Nachfrage: Verkaufen Sie das Projekt nach der Genehmigung? Viele Projektierer entwickeln und verkaufen. Dann sitzt am Ende ein Fonds oder eine Versicherung am anderen Ende des Vertrags.

    „Die Abstände werden eingehalten.“ Nachfrage: Welche Anlagenhöhe ist geplant, und welcher Abstand ergibt sich zum nächsten Wohnhaus? Thüringen hat keinen gesetzlichen Mindestabstand, maßgeblich sind Schall und Schattenwurf im Einzelfall.

    Bleibt bei Fragen. Wer referiert oder beschimpft, verliert den Saal, auch wenn er recht hat.

  6. 6

    Rollen verteilen und Fragen aufschreiben (2 bis 3 Tage vorher)

    Geht zu zweit oder zu dritt, und teilt euch auf:

    • Eine Person fragt. Drei bis fünf Fragen, ausformuliert und aufgeschrieben, jede in einem Satz. Die wichtigste zuerst, falls die Fragerunde abgebrochen wird. Die zehn Fragen vom Handout sind die Vorlage, nehmt die, die zum Gebiet passen.
    • Eine Person schreibt mit. Wer sitzt auf dem Podium (Name, Funktion, Firma), welche Zahlen werden genannt, welche Zusagen werden gemacht. Wörtlich, mit Uhrzeit. Folien und Karten abfotografieren, sofern niemand widerspricht.
    • Eine Person verteilt und sammelt. Handout vor dem Eingang verteilen, nicht im Saal. Im Saal gilt das Hausrecht des Veranstalters, vor der Tür nicht. Nach dem Abend mit Leuten reden und die Kontaktliste anbieten.

    Klärt vorher, ob jemand von euch selbst Flächen im Gebiet hat. Dann fragt die Person als Eigentümer, das wiegt im Saal mehr als jede BI.

  7. 7

    Der Abend

    Eine halbe Stunde vor Beginn da sein. Handouts verteilen, einen Platz mit Blick auf das Podium nehmen, Kontaktliste bereitlegen.

    Bei der Fragerunde: Name und Ort nennen, dann die Frage, dann schweigen. Wenn ausgewichen wird, einmal freundlich nachfragen: „Die Frage war, ob …“. Ein zweites Mal nicht, das erledigt der Saal. Notiert, welche Frage keine Antwort bekam, das ist später die wichtigste Information.

    Lasst euch Zusagen auf dem Podium wiederholen: „Habe ich richtig verstanden, dass Sie die Anwaltskosten übernehmen?“ Fragt nach einer Visitenkarte des Vertreters. Wer unterschreiben will, dem sagt ihr nur eines: nicht heute Abend, erst nach anwaltlicher Prüfung.

    Unterschriftenlisten oder Vorverträge, die am Abend herumgehen, nicht unterschreiben und andere darauf hinweisen, was sie da unterschreiben.

  8. 8

    Danach (innerhalb von 2 Tagen)

    Schreibt das Gedächtnisprotokoll am nächsten Tag, solange es frisch ist: Teilnehmerzahl, Podium, genannte Zahlen, Zusagen, offene Fragen, Stimmung im Saal. Fotos dazu.

    Schickt das Protokoll an das Bündnis über das Kontaktformular. Wir werten die Termine gebietsübergreifend aus. Derselbe Projektierer sagt in Reurieth und in Vachdorf oft Unterschiedliches, und das ist für den nächsten Abend Gold wert.

    Zusagen vom Podium per E-Mail an den Projektierer bestätigen lassen: „Sie hatten am … zugesagt, dass …“. Was dann nicht schriftlich kommt, war nie zugesagt.

    Meldet euch bei den Leuten von der Kontaktliste innerhalb einer Woche. Und wenn ihr mögt: zwei Sätze an uns, wie es lief, dann ergänzen wir den Leitfaden.

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