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Gesetzgebung zur Windkraft

Was EU, Bund und Freistaat beim Ausbau der Windenergie ändern: eine Chronologie von 1997 bis heute

Gesetze und Verordnungen bestimmen, wo und wie schnell Windräder gebaut werden, und wie viel Mitsprache Anwohnern und Naturschutz bleibt. Die Chronologie führt die drei Ebenen zusammen, die in Thüringen ineinandergreifen: EU-Recht (Notfallverordnung, RED III), Bundesrecht (EEG, BauGB, WindBG, BImSchG) und Landesrecht (Waldgesetz, Landesentwicklungsprogramm, Beteiligungsgesetz, Entlastungsgesetz). Sie beginnt 1997 mit der Privilegierung im Außenbereich und reicht bis zu den laufenden Verfahren. Einträge mit Thüringen-Bezug sind an der Überschrift erkennbar. Die Seite wird laufend fortgeschrieben; Hinweise auf fehlende Einträge nehmen wir gern über das Kontaktformular entgegen.

  1. Januar 1997

    BauGB: Windräder werden im Außenbereich privilegiert

    Mit der BauGB-Novelle 1996 nimmt der Bund Windenergieanlagen in den Katalog der privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB auf (in Kraft seit 1. Januar 1997). Seitdem sind Windräder im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Gemeinden und Regionalplanung können den Bau nur noch steuern, indem sie Konzentrationszonen ausweisen, die den übrigen Raum freihalten. Dieser Mechanismus prägt bis heute jede Auseinandersetzung um Standorte.

  2. April 2000

    EEG: garantierte Einspeisevergütung startet den Ausbau

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz löst das Stromeinspeisungsgesetz ab und garantiert Betreibern über 20 Jahre feste Vergütungen und vorrangige Einspeisung. Die Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Das Gesetz ist der wirtschaftliche Motor des Windkraft-Ausbaus; seine Novellen 2004, 2009, 2012, 2014, 2017, 2021 und 2023 verschieben Stück für Stück von Festvergütung zu Ausschreibungen.

  3. Dezember 2018

    Thüringer Klimagesetz: ein Prozent der Landesfläche für Wind

    Das Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG) tritt am 18. Dezember 2018 in Kraft. Es schreibt Klimaneutralität bis spätestens 2050 und eine Versorgung aus erneuerbaren Energien bis 2040 fest. Als Beitrag soll 1 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Das Ziel wird 2023 durch das Bundesrecht mehr als verdoppelt.

  4. August 2020

    Länderöffnungsklausel: 1.000 Meter Mindestabstand möglich

    Der Bund erlaubt den Ländern in § 249 Abs. 3 BauGB, per Landesgesetz einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung festzulegen. Bayern, Brandenburg, NRW, Sachsen und weitere Länder nutzen die Klausel. Thüringen nutzt sie nicht. Seit dem Wind-an-Land-Gesetz gilt außerdem: Verfehlt ein Land seine Flächenziele, werden solche Abstandsregeln unwirksam.

  5. Dezember 2020

    Thüringen verbietet Windräder im Wald

    Der Landtag ändert das Thüringer Waldgesetz: Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen wird in § 10 Abs. 1 Satz 2 ThürWaldG ausnahmslos untersagt. Thüringen ist damit das einzige Bundesland mit einem gesetzlichen Totalverbot. Projektierer legen Verfassungsbeschwerde ein.

  6. April 2021

    BVerfG-Klimabeschluss: Klimaschutz als Verfassungsauftrag

    Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig (Beschluss vom 24. März 2021, veröffentlicht 29. April): Der Staat darf die Lasten der Emissionsminderung nicht einseitig auf die Zeit nach 2030 verschieben. Der Beschluss wird in der Folge regelmäßig als verfassungsrechtliche Begründung für Beschleunigungsgesetze beim Erneuerbaren-Ausbau herangezogen.

  7. Juli 2022

    »Osterpaket«: EEG 2023 und überragendes öffentliches Interesse

    Der Bundestag beschließt das größte Energie-Gesetzespaket seit Jahrzehnten. Kernstück ist der neue § 2 EEG: Erneuerbare Energien liegen fortan »im überragenden öffentlichen Interesse« und dienen der öffentlichen Sicherheit. In Abwägungen, etwa mit Landschafts- oder Denkmalschutz, haben sie damit regelmäßig Vorrang. Zugleich wird mit § 45b BNatSchG die artenschutzrechtliche Prüfung für Windräder standardisiert und beschleunigt, unter anderem mit pauschalen Abstandsradien um Brutplätze.

  8. November 2022

    Bundesverfassungsgericht kippt Thüringer Windkraft-Verbot im Wald

    Das BVerfG erklärt das pauschale Verbot von Windenergieanlagen im Wald aus § 10 Abs. 1 S. 2 des Thüringer Waldgesetzes für nichtig (Beschluss vom 27.09.2022, 1 BvR 2661/21). Begründung: Dem Freistaat fehlt die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Verbot. Damit ist der Weg für Windräder in Thüringer Wäldern grundsätzlich wieder offen. Für Südthüringen mit seinem hohen Waldanteil ist das eine Weichenstellung.

    Im selben Monat erklärt das Oberverwaltungsgericht Weimar (9. November 2022) den Sachlichen Teilplan Windenergie der Region Mittelthüringen für unwirksam; die Planungsgemeinschaft muss von vorn beginnen.

  9. Dezember 2022

    EU-Notfallverordnung: Prüfungen ausgesetzt

    Die EU beschließt die Notfallverordnung (EU) 2022/2577 zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus. In ausgewiesenen Windgebieten können Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren entfallen. Deutschland setzt dies ab März 2023 mit § 6 WindBG um. Naturschutzverbände kritisieren den Wegfall der Einzelfallprüfung.

  10. Februar 2023

    Wind-an-Land-Gesetz in Kraft: 2 %-Flächenziel

    Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Länder, verbindliche Anteile ihrer Landesfläche für Windenergie auszuweisen: bundesweit im Schnitt 2 % bis 2032, Thüringen 2,2 % (Zwischenziel 1,8 % bis Ende 2027). Verfehlt ein Land das Ziel, werden Windräder im Außenbereich quasi überall privilegiert zulässig und landesrechtliche Mindestabstände unwirksam. Die Flächenausweisung läuft über die Regionalpläne, in Thüringen also über die Regionalen Planungsgemeinschaften wie Südwestthüringen und Mittelthüringen.

  11. August 2023

    Ersatzbaustoffverordnung: Recycling-Material in Baustraßen und Zuwegungen

    Mit der Mantelverordnung tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft: erstmals bundeseinheitliche Regeln für den Einbau von Recycling-Baustoffen aus Bauschutt in »technische Bauwerke«, wozu auch Schotterwege und Zuwegungen zu Windparks zählen. Zulässig sind dabei geringe nichtmineralische Fremdanteile: bei RC-Material z.B. bis 0,5 Gew.-% schwere Fremdstoffe (Metall, Kunststoff, Holz) und bis 0,1 Vol.-% schwimmende Stoffe wie Folien oder Styropor. Für Anwohner relevant: Die chemische Güteüberwachung liegt beim Hersteller des Materials, nicht bei der Genehmigungsbehörde vor Ort.

  12. November 2023

    EU-Richtlinie RED III: Beschleunigungsgebiete werden Pflicht

    Die überarbeitete EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III (2023/2413) tritt am 20. November 2023 in Kraft. Sie hebt das EU-Ziel auf 42,5 % Erneuerbare bis 2030 und verpflichtet die Mitgliedstaaten, »Beschleunigungsgebiete« auszuweisen, in denen Genehmigungen binnen zwölf Monaten und ohne eigene Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Deutschland setzt die Vorgaben 2025 um (siehe August 2025).

  13. Dezember 2023

    Thüringen: neuer Anlauf gegen Windkraft im Wald

    Der Thüringer Landtag beschließt am 8. Dezember 2023 mit Stimmen von CDU, FDP und AfD eine erneute Änderung des Waldgesetzes. Neu ist vor allem § 10 Abs. 3 ThürWaldG: Die Ausgleichsaufforstung »soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden«. Weil in Thüringen kaum andere Flächen zur Verfügung stehen, erschwert das die Waldumwandlung für Windräder erheblich. Juristen bezweifeln die Landeskompetenz (Analyse auf Verfassungsblog). Der Konflikt zwischen Landespolitik und Bundesrecht bleibt offen.

  14. Juni 2024

    Thüringer Windbeteiligungsgesetz: 0,2 Cent je Kilowattstunde für Gemeinden

    Der Landtag verabschiedet am 12. Juni 2024 das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG). Betreiber neuer Windräder müssen Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde zahlen. Eine direkte Beteiligung der Einwohner, wie sie die rot-rot-grüne Landesregierung ursprünglich vorgesehen hatte, ist nicht enthalten. Kritiker sprechen von einer »Akzeptanzprämie«, die den Widerstand der Kommunen kaufen soll.

  15. Juli 2024

    Landesentwicklungsprogramm: Flächenziele für die vier Planungsregionen

    Am 5. Juli 2024 tritt die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 in Kraft (Kabinettsbeschluss vom 16. Januar 2024). Sie überträgt die Ziele des Wind-an-Land-Gesetzes (1,8 % bis Ende 2027, 2,2 % bis Ende 2032) als Teilflächenziele auf die Planungsregionen Nord-, Mittel-, Ost- und Südwestthüringen. Geschädigte Waldflächen (Kalamitätsflächen) sollen vorrangig geprüft werden. Die Regionalen Planungsgemeinschaften müssen ihre Teilpläne Windenergie entsprechend neu aufstellen; daraus entstehen die Vorranggebiete, gegen die sich heute die Stellungnahmen richten.

  16. Juli 2024

    BImSchG-Novelle: Genehmigungen beschleunigt, Rechtsschutz verkürzt

    Am 9. Juli 2024 tritt die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft. Sie strafft Behördenbeteiligung, erleichtert den vorzeitigen Baubeginn und führt eine Vollständigkeitsfiktion für Antragsunterlagen ein. Für Anwohner besonders relevant: Widersprüche gegen genehmigte Windräder müssen binnen eines Monats begründet werden, sonst sollen Behörden sie zurückweisen.

  17. März 2025

    Grundgesetz: Klimaneutralität 2045 in Artikel 143h

    Bundestag und Bundesrat ändern im März 2025 das Grundgesetz (verkündet am 24. März). Der neue Art. 143h GG schafft ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro, davon 100 Milliarden für »zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045«. Juristen werten die Formulierung als Zweckbindung, nicht als neue Staatspflicht (Einordnung bei LTO). Politisch ist das Jahr 2045 damit erstmals im Verfassungstext verankert.

  18. August 2025

    RED-III-Umsetzung: Beschleunigungsgebiete für Windenergie

    Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III tritt am 15. August 2025 in Kraft (BMWSB-Mitteilung). In ausgewiesenen »Beschleunigungsgebieten« gelten nach § 6b WindBG stark vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeits- und ohne einzelfallbezogene Artenschutzprüfung. Ab 21. November 2025 müssen Genehmigungsverfahren außerdem elektronisch geführt werden.

  19. September 2025

    Monitoringbericht Energiewende: »Realitätscheck« der neuen Bundesregierung

    Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche legt am 15. September 2025 den angekündigten Monitoringbericht zur Energiewende vor. Das 80-%-Erneuerbaren-Ziel für 2030 wird bestätigt, zugleich kündigt der Bericht zehn Maßnahmen an: Förderung soll gezielter und »netzdienlicher« werden, bestehende Subventionen werden überprüft und teilweise gekürzt. Am grundsätzlichen Windkraft-Ausbaupfad ändert der Bericht nichts.

  20. Dezember 2025

    Thüringen: ThüringenForst darf Windräder im Staatswald bauen

    Der Landtag beschließt am 17. Dezember 2025 mit den Stimmen von CDU, BSW und SPD das Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt (Drucksache 8/2232). ThüringenForst, zuständig für rund 200.000 Hektar Landeswald, darf künftig »Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien« betreiben, also selbst oder mit Partnern Windräder und Solarparks errichten, vorrangig auf Kalamitätsflächen und nur dort, wo Regional- und Bauleitplanung es zulassen. Vernunftkraft Thüringen und Waldschutz-Initiativen verweisen auf die Wahlversprechen von CDU und BSW (»Windenergie im Wald lehnen wir ab«); am 4. Dezember 2025 demonstrieren Gegner vor dem Landtag. Umweltminister Tilo Kummer (BSW) erwartet laut inSüdthüringen »vielleicht zehn Windräder« in den nächsten Jahren; im Juni 2026 kündigt er eine gemeinsame Gesellschaft von ThüringenForst und TEAG an.

  21. Mai 2026

    Bundestag und Bundesrat: Streit um das Flächenziel und Sonderausschreibungen

    Am 8. Mai 2026 berät der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und einen Antrag für ein bundesweites Ausbau-Moratorium (beide AfD, Drucksachen 21/5388 und 21/5058). Alle anderen Fraktionen lehnen die Vorstöße ab; die Vorlagen werden in die Ausschüsse überwiesen. In die Gegenrichtung zielt der Bundesrat: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein fordern eine Sonderausschreibung von 5.000 Megawatt Wind an Land für 2026 (Drucksache 21/5920), weil viele genehmigte Projekte auf einen Zuschlag warten.

  22. Mai 2026

    BauGB-Novelle: neue Regeln für Repowering beschlossen (Kabinett)

    Das Bundeskabinett beschließt am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Überblick). Das Repowering alter Windräder außerhalb ausgewiesener Windflächen wird neu geregelt: nur noch Eins-zu-eins-Ersatz, maximal doppelte Anlagenhöhe Abstand zum Altstandort, 48-Monats-Frist. Die Windbranche kritisiert die Regeln als Verschärfung; aus Anwohnersicht begrenzen sie ein Wachstum von Altstandorten außerhalb der Planflächen. Am 25. Juni 2026 findet die erste Lesung im Bundestag statt (Drucksache 21/6588); der Entwurf erklärt zugleich den Wohnungsbau zum »überragenden öffentlichen Interesse« und digitalisiert die Beteiligung bei Raumordnungsplänen.

  23. Juni 2026

    Thüringen: Widerspruch gegen Windkraft-Genehmigungen abgeschafft

    Der Landtag verabschiedet am 26. Juni 2026 mit den Stimmen von CDU, BSW und SPD das Erste Thüringer Entlastungsgesetz (Drucksache 8/2487). Unter der Überschrift Bürokratieabbau streicht Artikel 2 das Widerspruchsverfahren für Bescheide nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Wer sich gegen die Genehmigung eines Windrads wehren will, muss künftig direkt beim Verwaltungsgericht klagen, ohne die bisherige kostengünstige Vorprüfung durch die Behörde. Das bedeutet Anwaltszwang, Gerichtskosten und höheres Prozessrisiko für Anwohner und Gemeinden. Vernunftkraft Thüringen und Keine Windkraft im Wald hatten in der Anhörung vergeblich gewarnt. Die Regelung gilt ab Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

  24. Juli 2026

    Stromversorgungssicherheitsgesetz: Kapazitätsmarkt für Dunkelflauten

    Am 9. Juli 2026 beschließt der Bundestag das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (StromVKG) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Zunächst werden 11 Gigawatt steuerbarer Kraftwerksleistung ausgeschrieben, überwiegend Gaskraftwerke mit »Südbonus«, die einspringen sollen, wenn Wind und Sonne ausfallen. Das Gesetz ist das Eingeständnis, dass der wetterabhängige Ausbau ein zweites, fossiles Kraftwerkssystem im Hintergrund braucht.

  25. Juli 2026

    EBV-Novelle: Entwurf erleichtert Einsatz von Recycling-Baustoffen

    Das Bundesumweltministerium legt am 15. Juli 2026 den Referentenentwurf zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung vor (Beteiligung bis 6. August 2026). Ziel ist es, die Verwertung von Recycling-Baustoffen, etwa im Wege- und Straßenbau, zu erleichtern: weniger Nachweispflichten, vereinfachte Güteüberwachung, verkürzte Voranzeigefrist von vier Wochen auf zehn Tage. Wichtig zur Einordnung: Die Grenzwerte für Fremdstoffe wie Kunststoff bleiben im Entwurf unverändert; erleichtert werden Verfahren und Kontrolldichte, nicht die stoffliche Zusammensetzung.

  26. Juli 2026

    EEG-Reform (»EEG 2027«) im Kabinett: mehr Wind-Ausschreibungen, weniger Förderung

    Am 29. Juli 2026 beschließt das Kabinett die EEG-Novelle samt Netzanschlusspaket. Förderung soll schrittweise durch Marktmechanismen ersetzt und der Ausbau stärker an verfügbare Netzkapazität gekoppelt werden; zugleich sind zusätzliche 12 GW Wind an Land auszuschreiben, bevorzugt dort, wo der Strom gebraucht wird, was den Ausbaudruck in Süddeutschland und Mittelgebirgsregionen erhöhen dürfte. Hintergrund ist das Ende 2026 auslaufende EU-Beihilfen-Placet; die Bundestagsberatung ist für September 2026 geplant.

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