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Regionalplan Südwestthüringen

Sachlicher Teilplan Windenergie: Wo geplant wird, was rechtskräftig ist, wann ihr eingreifen könnt

Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf läuft – Stellungnahmen bis 20. Juli 2026 am 20. Juli · Noch 32 Tage Zur Karte und Hintergründen 

Sachlicher Teilplan „Windenergie" Südwestthüringen

Seit dem 18. Mai 2026 liegt der 2. Entwurf des Regionalplans öffentlich aus. Bis zum 20. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen einreichen. Danach ist der Plan für die nächsten Jahre festgeschrieben.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen legt mit dem Sachlichen Teilplan Windenergie fest, wo in unserer Region Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Ist ein Gebiet erst als Vorranggebiet festgesetzt, sind die Hebel im späteren Genehmigungsverfahren stark eingeschränkt. Der entscheidende Zeitpunkt für Widerspruch ist jetzt, im laufenden Beteiligungsverfahren.

Über den Plan entscheidet ein Gremium aus Landräten und Oberbürgermeistern. Die Bürgermeister der betroffenen Orte wurden in der Vorphase unter Verschwiegenheit eingebunden. Eine direkte demokratische Legitimation für die konkrete Gebietswahl gibt es nicht.

Die Zahlen des 2. Entwurfs

Der 2. Entwurf weist 40 neue Vorranggebiete Windenergie mit zusammen rund 7.483 Hektar aus. Das sind 1,8 % der Regionsfläche, etwa 75 Quadratkilometer oder 10.500 Fußballfelder. Damit wird das vom Land vorgegebene Teilflächenziel für 2027 (6.899 ha) bereits überschritten; das Ziel für 2032 (8.432 ha) ist noch nicht erreicht.

Die 14 rechtskräftigen Vorranggebiete aus dem Regionalplan 2012 werden mit Inkrafttreten des neuen Plans abgelöst. Bestehende und genehmigte Windenergieanlagen behalten ihren Bestandsschutz, sind aber planungsrechtlich überwiegend nicht mehr Teil der neuen Plankulisse, oder sie liegen innerhalb eines neuen Vorranggebiets (z. B. W-23 Mittelberg, das den früheren W-10 flächig ersetzt und stark erweitert).

Der Großteil der neuen Flächen liegt im Wald, also auf Flächen, die nach der ursprünglichen Linie des Thüringer Waldgesetzes für Windkraft gesperrt waren.

Ein Klick auf ein Gebiet in der Karte unten öffnet die Detail-Informationen: Bezeichnung, Größe, betroffene Gemeinden, planungsrechtlicher Status.

So beteiligen Sie sich

Stellungnahmen können bis zum 20. Juli 2026 auf drei Wegen eingereicht werden:

  • Per E-Mail: regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de
  • Schriftlich: Regionale Planungsstelle Südwestthüringen, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
  • Vor Ort: zur Niederschrift in der Planungsstelle (Haus 3, Raum 1.39/1.40) oder in den Auslegungsstellen der Landratsämter Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg sowie der Stadt Suhl. Terminvereinbarung für die Planungsstelle Suhl: 0361 / 57331-5301 (berichtigte Telefon-Nr. laut Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2026)

Die Entwurfsunterlagen, also Textteil, Begründung, Raumnutzungskarte, Themenkarten, Umweltbericht und 18 Fachgutachten, finden Sie weiter unten zum direkten Download. Originalquelle: Entwurfsstand 03.2026 auf regionalplanung.thueringen.de.

Jetzt zählt jede Stimme

Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf 2 kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Stellungnahme abgeben, die die Planungsgemeinschaft prüfen und abwägen muss. Substanz schlägt Masse. Eine ortsbezogene, fachlich begründete Einwendung wiegt in der Abwägung mehr als hundert gleichlautende Sammeleintragungen.

Nach Ende der Frist berät die Planungsgemeinschaft die eingegangenen Stellungnahmen und beschließt den finalen Plan. Was hier nicht widersprochen wird, ist später nur noch über Einzelklagen gegen konkrete Anlagen angreifbar, und auch das nur in engen Grenzen.

Wer jetzt nicht widerspricht, akzeptiert. Die wirksamste Form des Widerspruchs ist die schriftliche Stellungnahme. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie sie aussehen muss.

Windvorranggebiete Südwestthüringen

Klick auf ein Gebiet für Details · 14 rechtskräftig · 40 im Entwurf 2 · Die 40 neuen Gebiete wurden manuell aus den PDF-Plankarten des Beschlusses digitalisiert, kleinere Abweichungen zu den amtlichen Geometrien sind möglich. Die exakten, maschinenlesbaren Vektordaten hat das Thüringer Landesverwaltungsamt uns verweigert, während Behörden und Vorhabenträger sie erhalten. Hintergründe dazu in unserem Beitrag Geodaten nur für Profis.

Hinweis zu den Daten

Diese Karte zeigt zu den Vorranggebieten die amtlichen Angaben aus den Prüfbögen — also Flächengröße und Windhöffigkeit. Zusätzlich blenden wir eine geschätzte Anlagenzahl ein. Das ist keine amtliche Festlegung, sondern eine rechnerische Schätzung für die 7-MW-Klasse bei voller Ausnutzung der Fläche (Methodik siehe Hinweis-Tooltip im Detailpanel). Der Regionalplan legt Anlagenzahl und Anlagenhöhe nicht fest, das entscheidet sich erst im Genehmigungsverfahren. Wer einen Fehler findet, kann sich gern bei uns melden.

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Abstände: 200 m 600 m 1 km

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Aushang zum Ausdrucken und Aufhängen

Druckt den Aushang aus und hängt ihn auf: am Schwarzen Brett, im Schaukasten, im Vereinsheim, am Hoftor. Je mehr Menschen vom Beteiligungsverfahren erfahren, desto mehr Stellungnahmen erreichen die Planungsgemeinschaft bis zum 20. Juli 2026.

Zweckdienliche Unterlagen (Fachgutachten der RPG)

Fachgutachten und ergänzende Materialien, die die Planungsgemeinschaft der Abwägung zugrunde gelegt hat. **ZU-14 Prüfbögen** enthält die Einzelbewertung jedes Vorranggebiets inkl. Gemeinde-Zuordnung und ist die wichtigste Quelle für ortskonkrete Stellungnahmen.

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