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18.000 Einwände, und der Plan soll bleiben

Rekord bei den Stellungnahmen zum Windplan Südwestthüringen. Planungspräsident Brodführer kündigt trotzdem an, dass sich nichts Grundsätzliches ändert. Eine Einordnung

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Mehr als 18.000 Stellungnahmen sind bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zum Teilplan „Windenergie“ eingegangen. Das berichtet die Thüringer Allgemeine heute in einem Beitrag von Jensen Zlotowicz. Zum Vergleich: Bei früheren Verfahren waren es laut Zeitung 3.000 bis 4.000. Rund 200 Stellungnahmen kommen von Behörden und Institutionen, der Rest von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region.

Das ist die Zahl, die zählt. Sie zeigt, dass die Arbeit der Bürgerinitiativen im Sommer gewirkt hat.

Was der Planungspräsident dazu sagt

Michael Brodführer ist Landrat des Wartburgkreises und Präsident der Planungsgemeinschaft. Er sagt der Thüringer Allgemeinen, trotz der vielen Einwände werde sich an dem Papier „nichts Grundsätzliches“ ändern. Die Flächenvorgabe von Bund und Land sei nun mal das Maß der Dinge. Er selbst halte sie zwar für „ein Stück zu hoch“, aber so sei das Gesetz.

Diesen Satz sollte man sich merken. Die Prüfung der Einwände hat gerade erst begonnen. Mehr Personal dafür gibt es nach Brodführers Angaben nicht, der überarbeitete Entwurf soll Mitte 2027 vorliegen. Und trotzdem steht für den Präsidenten das Ergebnis offenbar schon fest.

Das Raumordnungsgesetz verlangt etwas anderes. Nach § 7 Abs. 2 ROG müssen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen werden, und zwar mit offenem Ergebnis. Wer vor der Prüfung verkündet, was dabei herauskommt, liefert genau das Argument, mit dem ein Plan später vor dem Oberverwaltungsgericht angegriffen werden kann. Das Bündnis dokumentiert solche Aussagen.

Die KI-Erzählung

Die Zeitung schreibt, Brodführer führe die hohe Zahl auf künstliche Intelligenz zurück: Sie mache es „den Widersachern deutlich einfacher“, viele Stellungnahmen glichen sich deshalb inhaltlich. KI helfe allerdings auch den Bearbeitern.

Dazu zwei Dinge.

Erstens: Ja, Bürgerinitiativen haben Vorlagen und Generatoren genutzt, auch über diese Seite. Das ist kein Geheimnis und nichts Verwerfliches. Projektierer lassen ihre Antragsunterlagen von Fachbüros schreiben. Behörden arbeiten mit Textbausteinen. Warum sollte ausgerechnet der Bürger, der kein Jurist ist, ohne Hilfe formulieren müssen?

Zweitens: Eine Stellungnahme wird nicht schwächer, weil eine andere Person dasselbe Argument vorträgt. Wenn 500 Menschen aus einem Ort schreiben, dass der Abstand zu ihrem Haus zu gering ist, dann ist das kein Textbaustein. Das ist 500 Mal derselbe Sachverhalt.

Die Vorlagen, die hier entstanden sind, waren ortsbezogen: mit den Gebietsnummern, mit den Angaben aus den amtlichen Prüfbögen der Planungsstelle, mit den Abständen und Schutzgebieten vor Ort. Genau das verlangt die Planungsgemeinschaft laut Artikel selbst. Ein „Das möchten wir nicht“ reiche nicht, es brauche eine landesplanerische Begründung. Die meisten Einwender hätten Gesundheitsvorsorge, Landschafts- und Artenschutz in den Mittelpunkt gestellt. Das sind Abwägungsbelange, keine Meinungen.

Investoren warten nicht auf den Plan

Der wichtigste Absatz des Artikels steht ganz am Anfang. Investoren stünden „längst in den Startlöchern“, einige brächten ihre Anträge schon jetzt in die Spur, genannt wird ein Areal in Berka/Werra. Sie setzten darauf, dass sich am zweiten Entwurf wenig ändere.

Das hat einen rechtlichen Hintergrund, den die Zeitung nicht erklärt. Seit Februar 2023 erlaubt § 245e Abs. 4 Baugesetzbuch, Windräder in Gebieten zu genehmigen, die erst in einem Planentwurf stehen. Voraussetzung ist, dass der Entwurf die öffentliche Beteiligung durchlaufen hat. Das ist in Südwestthüringen seit dem Sommer der Fall.

In Nordthüringen läuft das bereits so. Der Unstrut-Hainich-Kreis hat im August 2024 vier Anlagen mit 250 Metern Höhe bei Bothenheilingen genehmigt, obwohl die Fläche im gültigen Regionalplan von 2012 kein Vorranggebiet ist. Die Begründung im Bescheid: Das Gebiet steht im Entwurf des neuen Plans. Nach unserer Auswertung des Anlagenbestands beim Landesverwaltungsamt sind in Nordthüringen inzwischen 62 Anlagen mit Baujahr ab 2023 außerhalb des gültigen Plans errichtet oder genehmigt worden.

Für die Dörfer in unserer Region heißt das: Wer in einem Gebiet des zweiten Entwurfs liegt, kann schon vor dem fertigen Plan einen Genehmigungsantrag auf dem Tisch haben. Die Einwendung gegen das Gebiet war deshalb kein Formalakt für 2027. Sie wirkt ab sofort.

Die Angst vor 2028

Brodführer begründet die Ausweisung mit dem, was passiert, wenn kein Plan kommt. Erreicht die Planungsregion bis Ende 2027 ihre Flächenvorgabe nicht, gelten Windräder im gesamten Außenbereich als privilegiert. „Dann brennt die Hütte“, zitiert ihn die Thüringer Allgemeine. Investoren würden sich dann dort ansiedeln, wo Leitungen und Umspannwerke schon stehen, also an der A4 und um Eisenach.

Dieses Argument hört man inzwischen von vielen Landräten. Es ist halb richtig. Ohne Plan fällt die Steuerung weg, das stimmt. Daraus folgt aber nicht, dass der jetzige Entwurf alternativlos wäre. Die Planungsgemeinschaft hat bis Ende 2027 Zeit. Sie könnte Gebiete tauschen oder verkleinern, Abstände zu Wohnhäusern vergrößern, Waldflächen streichen und die Vorgabe trotzdem erfüllen. Dafür sind die Stellungnahmen da. Wer sie als Massenware abtut, bevor er sie gelesen hat, nutzt diesen Spielraum nicht.

Wie es weitergeht

  • Die Planungsgemeinschaft hat den Teilplan Windenergie aus dem Gesamtpaket des Regionalplans herausgelöst, um ihn schneller fertigzustellen.
  • Mitte 2027 soll der überarbeitete Entwurf vorliegen. Dann gibt es eine weitere Beteiligung, möglicherweise mit kürzerer Frist als beim zweiten Entwurf.
  • Ende 2027 muss der Plan stehen.

Das Bündnis Windwiderstand Südwestthüringen nutzt die Zeit bis dahin. Die Steckbriefe und Ortsargumente zu den einzelnen Vorranggebieten bleiben auf dieser Seite abrufbar und werden für die nächste Runde fortgeschrieben. Wer in seiner Gemeinde mitmachen will, meldet sich über das Mitmachen-Formular.


Quellen und Berichterstattung:

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