BI Massenhausen: Bayerisches Verfahren blendet W-35 aus
Pressemitteilung Nr. 11 der BI Massenhausen zum Start der Beteiligung für Gellnhausen/Heldritt, 10. August 2026
Wir dokumentieren hier die Pressemitteilungen der Bürgerinitiativen im Bündnis. Der folgende Text fasst die Presseinformation Nr. 11 der BI Massenhausen zusammen, das Original mit Karten steht unten zum Download.
Vom 10. August bis 21. September 2026 legte der Planungsverband Oberfranken-West die Unterlagen zu den Windvorranggebieten im Gellnhauser und Heldritter Forst bei Bad Rodach aus: 4351 „Gellnhausen-Nord“, 4034 „Gellnhausen-Süd“ und 4035 „Heldritt-Nordost“. Die BI Massenhausen nennt das Verfahren in ihrer Pressemitteilung „künstlich aufgeteilt, unzumutbar, fehlerhaft und diskriminierend“.
W-35 fehlt in den Unterlagen
Kern der Kritik: Das Thüringer Gebiet W-35 „Hohe Wart“ nördlich von Massenhausen wurde am 30. März 2026 veröffentlicht und schließt fast direkt an die Flächen 4351 und 4034 an. In der Texturkarte des bayerischen Verfahrens ist es laut BI nicht eingezeichnet, die gemeinsamen Auswirkungen beider Planungen auf die Grenzorte werden nicht erörtert. Massenhausen, Hetschbach, Lempertshausen, Heldritt und Adelhausen lägen im Bereich der Erheblichkeitsschwelle beider Gebiete.
Die BI hat nach eigenen Angaben zwischen März und Juli 2026 sechsmal an den Planungsverband geschrieben. So schildert sie den Ablauf:
- 31.03.2026: Die BI informiert beide Planungsverbände und bittet um Abstimmung.
- 20.04.2026: Die Planungsversammlung in Bamberg beschließt Gellnhausen/Heldritt, ohne W-35 zu erwähnen.
- 16.07.2026: Die BI legt Widerspruch gegen den Beschluss ein.
- 23.07.2026: Der Planungsverband antwortet, eine erneute Beschlussfassung sei derzeit nicht vorgesehen.
Die Umfassung
Zusammen umfassen W-35 und die bayerischen Flächen Massenhausen nach Rechnung der BI zu mehr als 180 Grad. Als unzumutbar gilt nach dem Gutachten, auf das sich ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2025 stützt, schon eine Umfassung von mehr als 120 Grad. Der Planungsverband räumt im Umweltbericht ein, eine Umfassungswirkung könne „nicht ausgeschlossen werden“, verschiebt die Frage aber ins Genehmigungsverfahren. Für Hetschbach erwähnt er die Umfassung durch W-35 und 4035, für Massenhausen nicht. Die BI sieht darin eine Ungleichbehandlung der Grenzbewohner: Ohne vollständige Unterlagen könnten sie nur allgemein Stellung nehmen.
Was die BI fordert
- Regionale Abstimmung der Planungen zu W-35 und 4351/4034 beiderseits der Landesgrenze, mit öffentlicher Diskussion.
- Vollständige Darstellung aller relevanten Vorranggebiete in den Unterlagen von Oberfranken-West.
- Eine erneute Beteiligung auf vollständiger Grundlage.
Langfristig will die BI erreichen, dass nur eines der beiden grenznahen Gebiete weiterverfolgt wird, und zwar W-35. Den Gellnhauser Forst beschreibt sie als intakten Mischwald mit Feuchtbiotopen, der Wüstung Gellnhausen sowie Vorkommen von Wildkatze, Fledermäusen und Rotmilan. Die Hohe Wart dagegen sei größer, höher gelegen, schon erschlossen, habe viele Schadflächen und gehöre überwiegend den Kommunen.
Den Vergleich, den die BI ihrer Pressemitteilung anhängt:
| Gellnhausen/Heldritt | Hohe Wart (W-35) | |
|---|---|---|
| Abstand zum Grünen Band | 150 bis 300 m | 500 m |
| Länge am Grünen Band | 2,5 km | 0,5 km |
| Flächenstruktur | 3 Flächen, zerklüftet | durchgehend |
| Beitrag zum Flächenziel | ca. 250 ha | ca. 500 ha |
| Höhenlage | bis 450 m | bis 490 m |
| Wind in 150 m Höhe | über 5,0 m/s | über 6,5 m/s |
| Forststraßen | schlecht | gut erschlossen |
| Flächeneigner | überwiegend privat | überwiegend kommunal |
Angaben der BI Massenhausen.
Quellen:
- BI Massenhausen, Presseinformation Nr. 11 vom 10.08.2026 (PDF unten)
- Fortschreibungen des Regionalplans Oberfranken-West
- Freies Wort vom 31.07.2026: „Wenn fränkische Eintracht vom Wind verweht wird“
- BI Massenhausen auf windwiderstand.de
Die Pressemitteilung im Original
Presseinformation Nr. 11 der BI Massenhausen vom 10. August 2026, unverändert, mit Karten und Zeitablauf.
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