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BI Massenhausen: Zweiter Entwurf übersieht die Lage an der Landesgrenze

Pressemitteilung Nr. 10 der BI Massenhausen zum Ende der Auslegung des Regionalplans Südwestthüringen, 16. Juli 2026

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Wir dokumentieren hier die Pressemitteilungen der Bürgerinitiativen im Bündnis. Der folgende Text fasst die Presseinformation Nr. 10 der BI Massenhausen zusammen, das Original steht unten zum Download.

Am 20. Juli 2026 endete die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zum Regionalplan Südwestthüringen. Vier Tage vorher zieht die BI Massenhausen Bilanz, und die fällt bitter aus: Der Entwurf sei fehlerhaft, unvollständig und für den Ort unzumutbar.

Was jenseits der Grenze fehlt

Nach eigener Darstellung betrachtet die Planungsgemeinschaft einen Streifen von 2 km über die Planungsgrenze hinaus. Die bayerischen Überlegungen zu Windvorranggebieten im Gellnhauser und Heldritter Forst bei Bad Rodach tauchen laut BI trotzdem nirgends auf, obwohl sie seit April 2025 bekannt gewesen seien. Zusammen mit W-35 „Hohe Wart“ nördlich des Ortes würde Massenhausen nach Rechnung der BI zu mehr als 180 Grad von Windrädern umfasst. Auch Hetschbach wäre betroffen.

Die BI hält das für einen Widerspruch zu den eigenen Kriterien der Planungsgemeinschaft. Umfassungen über 120 Grad Gesichtsfeld sollen vermieden werden, Vorranggebiete sollen mindestens 3 km voneinander entfernt liegen. Zwischen W-35 und den bayerischen Flächen lägen dagegen nur wenige hundert Meter.

Frühzeitig gewarnt

Laut Pressemitteilung hat die BI den Landrat des Landkreises Hildburghausen, Sven Gregor, in mehreren Terminen über die bayerischen Pläne informiert. Gregor sitzt in Planungsversammlung und Planungsausschuss. Am 31. März 2026 schrieb die BI außerdem die Regionale Planungsstelle an. Der Planungsverband Oberfranken-West beschloss die bayerischen Gebiete 4351, 4034 und 4035 dennoch am 20. April 2026. Beide Planungsverbände hätten das zu verantworten und zu korrigieren, schreibt die BI.

Nur ein Gebiet, und zwar W-35

Einen Vorschlag des Kreistags Coburg, zwischen beiden Gebieten einen Freihaltekorridor von 60 Grad zu lassen, lehnt die BI ab. Zwei verkleinerte, verdichtete Gebiete beiderseits der Grenze wären aus ihrer Sicht für Anwohner, Landschaft und Natur das schlechteste Ergebnis.

Die BI fordert, nur eines der beiden Gebiete weiterzuverfolgen, und benennt dafür ausdrücklich W-35. Die Hohe Wart sei geschlossener, größer und windstärker als der Gellnhauser Forst und schon mit Forststraßen erschlossen. Sie habe große Brachflächen, wenig Feuchtbiotope und eine deutlich kürzere Kontaktfläche zum Grünen Band. Landkreis Coburg, Stadt Bad Rodach und die privaten Waldbesitzer sollten deshalb das Gebiet Gellnhausen/Heldritt aufgeben.

Das Grüne Band

Den zweiten Schwerpunkt legt die BI auf das Grüne Band. Es prägt laut Pressemitteilung fast 500 km der Planungsregion und ist für eine Nominierung als UNESCO-Welterbe im Gespräch. Im Entwurf werde es zwar oft erwähnt, aber nie als Ganzes eingeordnet. Die vom Denkmalschutz vorgeschlagene Schutzzone von 1 km sei auf 500 m halbiert worden, und 20 Prozent der Vorranggebiete lägen direkt am Grünen Band.


Quelle:

Die Pressemitteilung im Original

Presseinformation Nr. 10 der BI Massenhausen vom 16. Juli 2026, unverändert.

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