BI Massenhausen: Anwaltliche Stellungnahme hält bayerische Vorranggebiete für rechtswidrig
Pressemitteilung Nr. 12 der BI Massenhausen zum Ende der Beteiligung am Regionalplan Oberfranken-West, 20. September 2026
Wir dokumentieren hier die Pressemitteilungen der Bürgerinitiativen im Bündnis. Der folgende Text fasst die Presseinformation Nr. 12 der BI Massenhausen zusammen, das Original steht unten zum Download.
Am 21. September 2026 endete das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West. Betroffen sind drei Windvorranggebiete im Gellnhauser und Heldritter Forst bei Bad Rodach: 4351 „Gellnhausen-Nord“, 4034 „Gellnhausen-Süd“ und 4035 „Heldritt-Nordost“. Sie liegen direkt an der Landesgrenze, wenige hundert Meter vom Thüringer Vorranggebiet W-35 „Hohe Wart“ entfernt. Dazwischen liegt Massenhausen, ein Ortsteil von Straufhain im Landkreis Hildburghausen.
Was die Kanzlei feststellt
Die BI hat Rechtsanwalt Dr. Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz mit einer Stellungnahme beauftragt. Laut Pressemitteilung kommt er zu dem Schluss:
„Die Ausweisung der Vorranggebiete Nr. 4351 und Nr. 4034 ist in ihrer derzeitigen Gestalt rechtswidrig.“
Die BI führt dafür folgende Gründe aus der Stellungnahme an:
- Das am 30. März 2026 veröffentlichte Thüringer Gebiet W-35 sei in den bayerischen Beteiligungsunterlagen nicht dargestellt.
- Die kumulative Umfassungswirkung beider Planungen auf Massenhausen sei als Belang nicht ermittelt worden.
- Bei den Siedlungsabständen für das Gebiet 4034 fehle Massenhausen, während für das benachbarte Hetschbach eine Umfassungswirkung erfasst werde.
- Eine Abstimmung mit der Planungsregion Südwestthüringen sei in den Unterlagen nicht dokumentiert.
- Grenzkonflikte würden auf das spätere Genehmigungsverfahren verschoben, obwohl laut Kanzlei gerade die Summenwirkung mehrerer Gebiete auf Ebene der Regionalplanung abzuwägen sei. Sie verweist dazu auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2025.
Als weitere nicht bewältigte Belange nennt die Stellungnahme das Grüne Band, ein angrenzendes FFH-Gebiet, Rotmilan-Vorkommen, ein Bodendenkmal und wasserwirtschaftliche Schutzinteressen.
Was die BI fordert
Rund um Massenhausen liegen nach Angaben der BI 750 Hektar geplante Windenergieflächen auf beiden Seiten der Grenze. Die Initiative verlangt, die Gebiete 4351 und 4034 in der jetzigen Form nicht auszuweisen. Hilfsweise soll das Beteiligungsverfahren auf einer mit Südwestthüringen abgestimmten Datengrundlage wiederholt werden.
„Wir erwarten kein Verfahren zugunsten von Massenhausen. Wir erwarten ein Verfahren, bei dem Massenhausen überhaupt vollständig berücksichtigt wird.“
Neben der anwaltlichen Stellungnahme hat die BI eine eigene, 29 Seiten lange Stellungnahme zu den Datengrundlagen eingereicht. Parallel gingen nach ihren Angaben Hunderte weitere Einwendungen gegen die Planungen des Regionalen Planungsverbands und der Stadt Bad Rodach ein.
Quelle:
- BI Massenhausen, Presseinformation Nr. 12 vom 20.09.2026 (PDF unten)
- Fortschreibungen des Regionalplans Oberfranken-West
- BI Massenhausen auf windwiderstand.de
Die Pressemitteilung im Original
Presseinformation Nr. 12 der BI Massenhausen vom 20. September 2026, unverändert.
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