Neues Energiegesetz für Thüringen: Was im Entwurf steht und was es für unsere Dörfer bedeutet
Mehr Geld für Gemeinden, Windräder in Gemeindehand, der Staatswald als Fläche: Der Referentenentwurf von Minister Kummer im Überblick
Thüringen bekommt ein neues Energiegesetz. Der Entwurf aus dem Haus von Energieminister Tilo Kummer (Thüringen.Gerecht, früher BSW) liegt seit dem 26. August 2026 vor. Er heißt offiziell „Thüringer Energieermöglichungsgesetz" und soll noch in diesem Winter in den Landtag. Wir haben den Entwurf gelesen. Hier steht, was drin ist und was er für die Dörfer in Südthüringen bedeutet.
Worum geht es überhaupt?
Seit 2018 hat Thüringen ein Klimagesetz. Darin stehen feste Ziele: weniger Treibhausgase, bis 2040 der gesamte Energiebedarf aus eigenen erneuerbaren Quellen, und alle fünf Jahre muss die Landesregierung eine Strategie vorlegen, wie sie das schaffen will.
Die letzte Strategie stammt von 2019. Eine neue wäre im Oktober 2024 fällig gewesen. Sie kam nicht. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb im April 2026 vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar geklagt.
Die Antwort der Landesregierung ist nicht die fehlende Strategie, sondern ein neues Gesetz, das das alte ablöst. Mit dem neuen Gesetz verschwinden die Pflicht zur Strategie, die Treibhausgasziele und das Jahr 2040. Die Umwelthilfe nennt das in ihrer Pressemitteilung „Etikettenschwindel". Das Ministerium nennt es Entbürokratisierung.
Was im neuen Gesetz steht
Das Ziel wird weicher. Statt 100 Prozent Erneuerbare bis 2040 heißt es jetzt: ab 2045, und zwar „bilanziell". Das bedeutet: Übers Jahr gerechnet soll so viel Strom erzeugt werden, wie Thüringen verbraucht. Ob der Strom auch dann da ist, wenn er gebraucht wird, sagt diese Zahl nicht. Zu den Treibhausgasen steht nur noch, Thüringen strebe „einen angemessenen Beitrag" an.
Niemand kann das Gesetz einklagen. Paragraf 3 legt fest, dass aus dem Gesetz keine einklagbaren Ansprüche entstehen und alles unter Haushaltsvorbehalt steht. Eine Klage wie die der Umwelthilfe dürfte damit künftig kaum noch möglich sein.
Gemeinden dürfen selbst Windräder betreiben. Bisher durften das nur Stadtwerke. Künftig darf jede Gemeinde Wind-, Solar- und Biomasseanlagen bauen und den Strom verkaufen, solange das „in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde" steht. Dafür wird die Kommunalordnung geändert. Minister Kummer sprach in der Thüringer Allgemeinen von bis zu 300.000 Euro je Anlage und Jahr.
Mehr Geld für Standortgemeinden. Der sogenannte Windpfennig steigt von 0,2 auf 0,3 Cent je Kilowattstunde. Laut Vorblatt des Gesetzes sind das bei einer modernen 7-Megawatt-Anlage rund 48.000 Euro im Jahr, verteilt auf die betroffenen Gemeinden. Neu ist eine Abgabe von 0,2 Cent für Solarparks auf freier Fläche. Ein Drittel des Windgeldes soll als Pauschale an die Einwohner gehen, die im Umkreis von 2.500 Metern um das Windrad wohnen. Das wären nach der Rechnung des Ministeriums etwa 16.000 Euro je Anlage und Jahr.
Das Geld hat eine Zweckbindung. Hier wird es interessant. Die Gemeinden müssen die Mittel laut Paragraf 9 „zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen" verwenden. Nicht zum Ausgleich für Lärm, Schattenwurf oder den Verlust von Wald. Zur Steigerung der Akzeptanz. Wer das Geld nimmt, soll damit für Windkraft werben.
Landeseigene Flächen sollen für Windkraft genutzt werden. ThüringenForst verpachtet schon heute Waldflächen an Projektierer, vor allem Schadflächen nach Borkenkäfer und Dürre. Das ist bisher eine Entscheidung der Landesforstanstalt im Einzelfall. Paragraf 14 macht daraus einen gesetzlichen Auftrag: Die Landesregierung „zieht geeignete landeseigene Gebäude und Liegenschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien heran". In der Begründung steht ausdrücklich, dass damit auch „Windkraft auf Freiflächen" gemeint ist und dass die Flächen „ggf. durch Investoren" genutzt werden sollen. Die größte landeseigene Fläche in Thüringen ist der Staatswald. Aus „darf" wird „soll".
Für Solar gibt es eine Reihenfolge, für Wind nicht. Solaranlagen sollen laut Entwurf zuerst auf Dächer, Parkplätze und schon versiegelte Flächen. Für Windräder fehlt jede vergleichbare Regel. Kein Vorrang für vorbelastete Standorte, kein Schutz für Wald oder Trinkwassergebiete.
Was das Gesetz nicht ändert
Die Regionalplanung bleibt, wie sie ist. In der Begründung steht wörtlich, dass die Ausweisung von Vorranggebieten durch die Regionalen Planungsgemeinschaften „unberührt" bleibt. Die Flächenziele des Bundes gelten weiter: 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2027, 2,2 Prozent bis 2032.
Minister Kummer hat öffentlich gefordert, statt der Fläche die Stromleistung als Maßstab zu nehmen. Im Gesetz steht davon nichts. Das läuft über einen Antrag im Bundesrat, und dort entscheidet nicht Thüringen allein.
Was das Ministerium selbst zugibt
Die Begründung des Gesetzes enthält Sätze, die man sich merken sollte. Dort steht, der Windausbau in Thüringen könne „noch immer nicht in dem Maße als gesellschaftlich akzeptiert gelten, als dass die verpflichtenden Vorgaben des WindBG als sicher umsetzbar gelten könnten". Und an anderer Stelle: Windräder seien in Thüringen „im Hinblick auf ihre Akzeptanz besonders kritisch einzuschätzen".
Dazu liefert das Ministerium Zahlen. Bis 2027 muss Thüringen 29.164 Hektar für Windkraft ausweisen. Belegt sind bisher 2.973 Hektar. Von den ausgewiesenen Flächen sind 86,6 Prozent beklagt, mehr als in fast jedem anderen Bundesland.
Das ist die Lage aus Sicht der Landesregierung: Die Flächen fehlen, die Bürger klagen, und das neue Gesetz soll mit mehr Geld für die Gemeinden die Stimmung drehen.
Was das für Südthüringen bedeutet
Für die Gemeinderäte. Wenn eine Gemeinde künftig selbst am Windpark verdienen darf, entscheiden die Räte über Projekte, von denen die eigene Gemeindekasse profitiert. Das Gesetz sieht dafür keine besondere Befangenheitsregel vor. Wer in seinem Ort einen Bürgermeister hat, der ohnehin schon Flächen oder Firmen im Windgeschäft hat, sollte genau hinschauen.
Für den Wald. Mit Paragraf 14 kann sich ThüringenForst bei jeder neuen Verpachtung auf einen gesetzlichen Auftrag berufen. Der Spielraum, eine Fläche aus Rücksicht auf Erholung, Wasser oder Artenschutz nicht zu vergeben, wird kleiner. Wer Windräder im Wald verhindern will, sollte deshalb jetzt in der Anhörung fordern, den Staatswald aus Paragraf 14 auszunehmen.
Für die Bürgerinitiativen. Das Gesetz richtet beim Ministerium einen „Energie- und Klimabeirat" ein. Wer dort sitzt, ist noch offen. Der Landesverband Vernunftkraft Thüringen fordert in seiner Stellungnahme vom 22. Oktober, dass auch Bürgerinitiativen einen Platz bekommen. Das Bündnis Windwiderstand Südwestthüringen unterstützt diese Forderung.
Wie es weitergeht
Der Entwurf war im Oktober in der Verbändeanhörung. Danach geht er ins Kabinett und in den Landtag, laut Minister spätestens Anfang 2027. Dort gibt es eine zweite Anhörung, an der sich auch Bürgerinitiativen beteiligen können.
Die Mehrheiten sind offen. Die Linke will das Klimagesetz behalten und hat laut n-tv erklärt, die Abschaffung sei „mit uns nicht zu machen". Die AfD lehnt das Gesetz ebenfalls ab. Die Koalition aus CDU, SPD und Thüringen.Gerecht hat im Landtag keine eigene Mehrheit.
Das Bündnis wird zur parlamentarischen Anhörung eine eigene Stellungnahme einreichen. Wer sich daran beteiligen will, meldet sich über das Mitmachen-Formular.
Quellen und Berichterstattung:
- Referentenentwurf ThürEnErG vom 26.08.2026, Gesetzestext: thlemv.de
- Referentenentwurf, Begründung: thlemv.de
- Referentenentwurf, Vorblatt mit Kostenrechnung: thlemv.de
- Stellungnahme Vernunftkraft Thüringen vom 22.10.2026: thlemv.de
- Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Thüringen ein, Pressemitteilung vom 29.04.2026: duh.de
- Thüringens Umweltminister will Kommunen an Windkraft-Erträgen beteiligen: Berliner Zeitung
- Wind und Sonne sollen die Kassen der Kommunen füllen: Volksstimme/dpa
- Heiße Luft? Streit um neues Thüringer Energiegesetz: n-tv/dpa
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