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Ein Jahr Rückbau-Erlass: acht Kreise, acht Rechenwege

Was zwei Landtagsanfragen über die Rückbau-Bürgschaften für neue Windräder in Thüringen verraten

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4 min

Wenn ein Windrad nach 20 oder 25 Jahren abgebaut wird, kostet das Geld. Mast, Gondel, Flügel und vor allem das Betonfundament müssen raus. Damit am Ende nicht die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer zahlt, muss der Betreiber schon bei der Genehmigung eine Bankbürgschaft hinterlegen. Wie hoch die sein muss, regelt in Thüringen seit dem 28. August 2025 ein Erlass des Infrastrukturministeriums: mindestens 6,5 Prozent der gesamten Investitionskosten, und der Betrag soll mit den Baupreisen mitwachsen.

Wie die Landkreise diese Regel anwenden, hat das Ministerium am 16. Oktober 2026 auf zwei Kleine Anfragen der AfD-Abgeordneten Nadine Hoffmann beantwortet (Drucksachen 8/4607 und 8/4602). Die Zahlen darin stammen vom Ministerium und von den Bauaufsichtsbehörden der Kreise.

21 Genehmigungen in acht Kreisen. Sömmerda allein hatte acht Verfahren, Nordhausen drei, Gotha, Greiz, Kyffhäuserkreis und Wartburgkreis je zwei, Eichsfeld und Ilm-Kreis je eines. Schmalkalden-Meiningen und Hildburghausen stehen nicht in der Liste. Entweder gab es dort seit August 2025 kein Verfahren, oder die Kreise haben dem Ministerium nicht geantwortet. Das Ministerium schreibt selbst, dass es fehlende Antworten einfach als „keine Verfahren" zählt.

Das Ministerium sagt: alles eingehalten. Die eigenen Zahlen sagen etwas anderes. Auf die Frage, ob alle Kreise den Erlass befolgt haben, antwortet das Ministerium mit Ja. Ein paar Zeilen weiter steht dann:

  • Gotha, Sömmerda und der Wartburgkreis passen die Bürgschaft nicht an steigende Baupreise an. Was heute als Summe festgelegt wird, gilt in 25 Jahren noch genauso.
  • In Sömmerda liegen drei von acht Verfahren unter den 6,5 Prozent.
  • Der Kyffhäuserkreis rechnet nur mit den reinen Baukosten. Planung, Grundstück und Zufahrt zählt er nicht mit, die Bürgschaft fällt also kleiner aus.
  • Der Wartburgkreis zieht ab, was der Betreiber später für Altmetall und gebrauchte Teile bekommen könnte.

Was das in Euro heißt. Je nach Landkreis liegt die Bürgschaft für ein einzelnes Windrad zwischen etwa 200.000 und über 1.000.000 Euro. Der Ilm-Kreis rechnet mit 7,7 Prozent Preissteigerung pro Jahr und verlangt deshalb 679.000 und 1.044.000 Euro für zwei Anlagen. Greiz landet bei 9 bis 10 Prozent der Investition. Gotha bleibt exakt bei 6,5 Prozent ohne Anpassung: 281.000 bis 356.000 Euro je Anlage, und dabei bleibt es bis zum Abbau. In Sömmerda stehen für sieben Windräder eines Projekts je 296.786 Euro im Bescheid. Bei 38,3 Millionen Euro Gesamtkosten sind das 5,4 Prozent.

Warum kein Gesetz? Im Januar 2025 lehnte der Landtag einen Gesetzentwurf ab, der den vollständigen Rückbau samt Sicherheitsleistung in der Thüringer Bauordnung verankern wollte. Die Regierungsfraktionen sahen damals keinen Handlungsbedarf, das Ministerium hielt die bestehenden Regeln für ausreichend. Sechs Wochen später, am 6. März 2025, beantragten CDU, BSW und SPD selbst einen Erlass und sprachen nun von einer Regelungslücke. Gegen ein Gesetz führten sie im Plenum zwei Gründe an: Die Regelung sei zu detailliert für die Bauordnung, und andere Länder wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein arbeiteten ebenfalls mit Erlassen. Die Bürgerpetition, auf die sich beide Seiten beriefen, hatte etwas anderes verlangt: eine gesetzliche Regelung und 10 Prozent der Investition plus jährlichen Index. Daraus wurden 6,5 Prozent per Erlass. Wie nötig eine feste Untergrenze ist, zeigte in derselben Debatte ein Beispiel aus dem Landkreis Hildburghausen: Für vier Windräder in St. Bernhard waren vor dem Erlass insgesamt 515.000 Euro Sicherheit angezeigt worden, 129.000 Euro je Anlage.

Was das für uns bedeutet. Der Erlass gilt für jede neue Genehmigung, also auch für die Windräder, die in den geplanten Vorranggebieten in Südwestthüringen gebaut werden sollen. Ob 6,5 Prozent überhaupt reichen, weiß niemand genau. Das Umweltbundesamt hat den Wert empfohlen. Zahlen aus echten Rückbauten mit kompletter Fundamententfernung gibt es für Thüringen nicht. Sicher ist nur: Ein Jahr nach dem Erlass rechnen acht Kreise auf acht verschiedene Arten.

Ein Erlass ist eine Anweisung an die Behörde, kein Gesetz. Der Minister kann ihn jederzeit allein ändern oder zurücknehmen, ohne dass der Landtag darüber abstimmt. Was bleibt, sind die Bescheide, die bis dahin erteilt wurden. Wer bei einem Verfahren in Schmalkalden-Meiningen oder Hildburghausen genau hinschauen will, sollte im Genehmigungsbescheid deshalb drei Dinge prüfen: Wie viel Prozent? Prozent wovon? Und wird der Betrag an die Baupreise angepasst?

Quellen und Berichterstattung:

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