Stellungnahme verfassen
So wehrt ihr euch gegen geplante Windkraftanlagen
Guide: Stellungnahme gegen Windkraftanlagen verfassen
Wenn Windkraftanlagen in eurer Gemeinde geplant werden, habt ihr als Bürgerinnen und Bürger das Recht, eine formelle Einwendung oder Stellungnahme einzureichen. Sie wird im Verfahren von der zuständigen Planungsbehörde geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Dieser Guide führt euch Schritt für Schritt durch das Verfahren zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie Südwestthüringen, Beteiligungszeitraum 18. Mai bis 20. Juli 2026.
Jetzt handeln, dieses Recht wird bald eingeschränkt
Das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz" befindet sich im parlamentarischen Verfahren und soll 2026 in Kraft treten. Was sich harmlos nach Bürokratieabbau anhört, bedeutet für Bürgerinnen und Bürger in der Praxis:
- Keine öffentliche Auslegung mehr bei Gemeindeverwaltungen vor Ort. Wer kein Internet hat oder nicht vernetzt ist, erfährt von Verfahren schlicht zu spät.
- Automatisierte Auswertung von Stellungnahmen: Gleichlautende Eingaben können gebündelt und als eine einzige Wortmeldung behandelt werden. Tausend Einzelstimmen werden zur Statistik.
- Beschleunigung der Verfahren durch verkürzte Fristen, also weniger Zeit zum Reagieren, zum Organisieren, zum Recherchieren.
Was das bedeutet: Das Recht zur persönlichen Stellungnahme ist heute noch der einzige Mechanismus, mit dem Bürger ohne Anwalt, ohne Geld und ohne Lobby tatsächlich in ein Planungsverfahren eingreifen können. Genau dieser Hebel soll durch „Digitalisierung" und „Vereinfachung" stumpf gemacht werden.
Nutzt euer Recht, solange ihr es noch habt, und nutzt es individuell. Persönlich formulierte Schreiben müssen einzeln erfasst und inhaltlich abgewogen werden. Das kostet die Behörden Zeit und Ressourcen, und das ist gut so. In Ostthüringen haben über 10.000 Stellungnahmen die Planungsstellen jahrelang beschäftigt. Das ist kein Missbrauch des Systems. Das ist das System.
Warum eine Stellungnahme zählt
Drei Gründe, warum die Stellungnahme jetzt der entscheidende Hebel ist:
1. Ihr sichert euer Klagerecht. Wer in der öffentlichen Auslegung nicht widerspricht, kann später, etwa im Klageverfahren gegen eine konkrete Anlage, kaum noch die Belange geltend machen, die hier hätten eingebracht werden können. Stellungnahme jetzt heißt: juristischen Hebel später erhalten.
2. Eure Stellungnahme muss abgewogen werden. Die Planungsgemeinschaft ist gesetzlich verpflichtet, jede fristgerecht eingegangene, substanziell begründete Einwendung zu prüfen und in die Abwägung einzustellen (§ 9 Abs. 2 ROG). Nicht vorgebrachte Belange werden nicht abgewogen, und ein nicht abgewogener Belang kann zu Abwägungsfehlern und damit zu späteren Klagegründen führen.
3. Es wirkt. In vergleichbaren Verfahren wurden nach öffentlicher Beteiligung regelmäßig Gebiete gestrichen oder mit Auflagen versehen. Beim Regionalplan OWL 2021 strich der Stadtrat Bielefeld nach Eingang der Stellungnahmen rund 30 Prozent der gemeldeten Flächen. Eure Stimme bewegt etwas, wenn sie inhaltlich trägt.
Schnellstart in drei Optionen
Ihr habt drei Möglichkeiten, je nach Zeit und Energie. Option 1 oder 2 sind wirksamer als Option 3. Wir sind ehrlich: eine Musterstellungnahme ist besser als gar nichts, aber eine eigene, ortsbezogene Stellungnahme wiegt in der Abwägung um ein Vielfaches mehr.
Option 1 — Volle Stellungnahme (empfohlen)
Ihr seht euch die Planungsunterlagen an (Begründung, Umweltbericht, Steckbriefe der einzelnen Gebiete), wählt das oder die für euch relevanten Gebiete aus und schreibt eine eigenständige Stellungnahme mit ortsbezogenen Argumenten. Dafür gedacht: Wer ein konkretes Gebiet kennt, dort wohnt oder besonders betroffen ist.
Option 2 — Eigene Stellungnahme ohne Aktenstudium
Ihr formuliert ohne detaillierte Sichtung der Unterlagen eine Stellungnahme zu den Aspekten, die euch wichtig sind: Wald, Trinkwasser, Landschaftsbild, Greifvögel, was auch immer für euch zählt. Wichtig: konkrete Gebietsnummer oder Region nennen. Argumentbausteine findet ihr unten in diesem Guide.
Option 3 — Vorlage individualisieren
Ihr nutzt eine Musterstellungnahme als Gerüst und ergänzt persönliche Bezüge: Wohnort, Sichtachsen, betroffene Wanderwege, Beobachtungen vor Ort. Keine Sammelanschreiben. Identische Texte werden in der Abwägung als eine einzige Einwendung gewertet. Streicht Passagen, die euch nicht entsprechen, ergänzt eigene Argumente, formuliert um.
Wer darf eine Stellungnahme einreichen
Jeder. Stellungnahmen sind nicht auf Anwohner oder Wahlberechtigte beschränkt. Auch Menschen aus anderen Gemeinden oder anderen Bundesländern dürfen Stellung nehmen. Eine eigene Betroffenheit (Wohnort, Tourismus, Erholung, Sichtachsen, Familie vor Ort) erhöht aber das Gewicht der Stellungnahme deutlich.
Einzelpersonen, Familien, Vereine, Unternehmen, Kirchengemeinden, Bürgerinitiativen, alle können eigenständige Stellungnahmen einreichen. Eine Familie sollte je Erwachsenen eine separate Stellungnahme schicken, nicht eine gemeinsame.
Wohin geht die Stellungnahme
Zuständig ist die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Eingangskanäle:
Post
Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Regionale Planungsstelle
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Alternativ Postfach 10 01 61, 98490 Suhl.
regionalplanung-sued@tlvwa.thueringen.de
Online-Beteiligungsportal
Falls die RPG für den 2. Entwurf ein Online-Portal einrichtet, findet ihr den Link kurz vor dem 18. Mai 2026 auf regionalplanung.thueringen.de und hier auf unserer Seite.
Wir empfehlen den parallelen Versand per Post und per E-Mail mit Bitte um Empfangsbestätigung. Das ist juristisch der saubere Weg und schließt Übermittlungsfehler aus.
Pflichtbestandteile einer wirksamen Stellungnahme
Betreff mit Gebietsnummer
Die konkrete Bezeichnung des Verfahrens und der Gebietsnummer ist wichtig, damit eure Stellungnahme der richtigen Akte zugeordnet wird:
Betreff: Stellungnahme zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans
Windenergie Südwestthüringen
betreffend Vorranggebiet W-XX [Bezeichnung]
Beteiligungszeitraum 18. Mai bis 20. Juli 2026
Für mehrere Gebiete entweder mehrere Stellungnahmen schicken oder die Gebietsnummern im Betreff aufzählen.
Absenderangabe
Vollständiger Name, Anschrift, Datum, Unterschrift. Bei E-Mail entspricht der Versand mit eindeutiger Absenderkennung der Unterschrift. Anonyme oder pseudonyme Stellungnahmen werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Eindeutige Bezugnahme auf das Gebiet
Gebiet W-XX nennen, möglichst auch Gemarkung oder benachbarten Ort. Wenn ihr euch auf mehrere Gebiete bezieht, alle Nummern aufführen.
Konkrete Begründungen
Die eigentliche Substanz. Nutzt die Argumentbausteine weiter unten oder eigene Beobachtungen. Je konkreter (Artenvorkommen, Sichtachsen, Wanderwege, Quellen, Schutzgebiete), desto schwerer wiegt das Argument in der Abwägung.
Klare Forderung
Am Ende eine konkrete Aufforderung: Streichung des Gebiets, hilfsweise Verkleinerung, hilfsweise Auflagen. Nur konkrete Forderungen können konkret beschieden werden.
Bitte um Eingangsbestätigung
Formulierung: „Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen." Damit habt ihr einen Beleg, dass die Stellungnahme angekommen ist, und ein Aktenzeichen für spätere Bezugnahme.
Aufbau der Stellungnahme
1. Absender und Empfänger
[Euer Name]
[Anschrift]
[E-Mail]
An:
Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Regionale Planungsstelle
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
2. Betreff
Siehe oben.
3. Einleitung
„Hiermit erhebe ich Einwendung gegen die geplante Ausweisung des Windvorranggebiets W-XX im 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie Südwestthüringen und lehne diese aus den nachfolgend aufgeführten Gründen ab. Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen."
4. Begründung
Hier kommen eure Argumente. Strukturiert nach Schutzgütern (siehe Argumentbausteine unten). Pro Argument möglichst:
- konkrete Beobachtung oder Quelle
- gegebenenfalls Rechtsgrundlage (z.B. § 44 BNatSchG für Artenschutz, § 30 BNatSchG für geschützte Biotope, § 34 BNatSchG für Natura-2000-Verträglichkeit)
- Auswirkung auf das konkrete Gebiet
5. Forderung und Abschluss
Aus den genannten Gründen fordere ich:
1. Streichung des Vorranggebiets W-XX aus dem 2. Entwurf des
Sachlichen Teilplans Windenergie Südwestthüringen.
Hilfsweise:
2. Erhebliche Verkleinerung des Gebiets sowie Durchführung
der fehlenden Gutachten (Artenschutz, Schall, Hydrogeologie,
Denkmalumgebung) vor weiteren Planungsschritten.
Hilfsweise:
3. Einhaltung eines Mindestabstands von [X] m zur nächsten
Wohnbebauung und [Y] m zu Schutzgebieten.
[Ort], [Datum]
[Unterschrift]
[Name]
Mehrere Stellungnahmen sind erlaubt und sinnvoll
Ihr könnt pro Person mehrere Stellungnahmen einreichen, sowohl zu mehreren Gebieten als auch zu mehreren Schutzgütern eines einzelnen Gebiets. Eine Stellungnahme zum Artenschutz von W-23, eine separate zum Trinkwasserschutz desselben Gebiets, eine dritte zum Landschaftsbild eines benachbarten Gebiets: alle drei müssen einzeln abgewogen werden.
Für eine ganze Region (mehrere Gebiete) lieber kommunenspezifisch bündeln, statt einen Roman zu schreiben. Drei klare Briefe schlagen einen unklaren langen.
Argumentbausteine nach Schutzgut
Unten auf dieser Seite findet ihr unsere durchsuchbare Sammlung von Argumenten, sortiert nach Themen. Sucht nach Stichworten wie Wald, Trinkwasser, Rotmilan, Schwachwind, Schattenwurf, Denkmalschutz und kombiniert die für euch relevanten Bausteine zu einer individuellen Stellungnahme.
Wichtig dabei: nicht wörtlich kopieren. Schreibt die Bausteine in eure eigenen Worte um, ergänzt sie um lokale Beobachtungen, kürzt was nicht passt. So entsteht aus generischen Argumenten eine ortsbezogene, abwägungspflichtige Einzeleinwendung.
Wichtige Hinweise vor dem Absenden
Lokale Kopie sichern. Speichert eure fertige Stellungnahme als PDF auf eurem Rechner oder in der Cloud, bevor ihr sie absendet. Wenn ein Online-Portal nach dem Klick auf „Senden" keine vollständige Empfangsbestätigung mit Inhalt liefert, habt ihr sonst nichts in der Hand.
Fristen ernst nehmen. Stichtag ist der 20. Juli 2026. Maßgeblich ist der Eingang bei der RPG, nicht der Poststempel. Wer auf den letzten Tag wartet, riskiert es. Plant einen Puffer von mindestens einer Woche ein.
Hilfsfristen. Wer bei einem früheren Beteiligungsverfahren schon eingereicht hat, kann in der neuen Stellungnahme auf das damalige Aktenzeichen Bezug nehmen und die Beantwortung anmahnen, falls sie ausgeblieben ist.
Sammelanschreiben sind nicht hilfreich. Identische Massenmails oder unterschriebene Massenpetitionen werden in der Abwägung als eine einzige Stellungnahme gezählt. Substanz schlägt Masse.
Häufige Fragen
Muss ich Anwohner sein? Nein. Jeder darf Stellung nehmen, unabhängig vom Wohnort.
Muss meine Stellungnahme juristisch formuliert sein? Nein. Sachlich, klar, mit konkreten Bezugnahmen reicht. Die Behörde liest auch normalsprachliche Texte.
Brauche ich einen Anwalt? Für die Stellungnahme im Beteiligungsverfahren in der Regel nicht. Für spätere Klageverfahren gegen einzelne Anlagen lohnt sich anwaltliche Begleitung durch einen Fachanwalt für Umwelt- oder Verwaltungsrecht.
Was passiert nach dem 20. Juli 2026? Die RPG wertet alle Stellungnahmen aus, beschließt den finalen Plan und legt ihn dem Thüringer Innenministerium zur Genehmigung vor. Was hier nicht widersprochen wird, ist im weiteren Verfahren nur noch über Einzelklagen gegen konkrete Anlagen angreifbar.
Kann ich meine Stellungnahme später zurückziehen? Ja, formlos schriftlich gegenüber der RPG.
Was, wenn keine Eingangsbestätigung kommt? Nach zwei Wochen schriftlich nachfragen unter Bezugnahme auf Datum und Versandweg.
Beispielstellungnahmen anderer Bürgerinitiativen
Hinweis: Die folgende Argumentsammlung ist eine Materialbasis, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt nicht die Prüfung auf Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall. Prüft jeden Punkt auf Relevanz für euren Standort und ergänzt ihn um lokale Fakten und Belege.

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